"Mit den Augen auf Safari gehen..." (Stefanie Zweig)

Information für Interessierte

Die Heinrich-Barth-Gesellschaft ist als eingetragener Verein organisiert und im Vereinsregister eingetragen; die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Text unserer Satzung.

Den Vorstand bilden:
Prof. Dr. Klaus Schneider (Präsident)
Dr. Rudolph Kuper (2. Vorsitzender)
Helmuth Pfaffhausen (Schatzmeister)

Ehrenpräsident: Cornelius Trebbien

Während einer Expedition durch das nördliche Afrika 1973/74 entstand zwischen den "Gründungsvätern" Cornelius Trebbien und Rolf Bienert die Idee einer Afrika-Gesellschaft, die durch ihre Tätigkeit historisches Verständnis und die öffentliche Wahrnehmung sozialer Belange des Kontinentes fördert. Das Leben Heinrich Barths und vor allem seine Art und Weise, den Kontinent und seine Menschen zu sehen, dienten fortan als Leitbild und Metapher für die Aktivitäten der Heinrich-Barth-Gesellschaft.

Wenn Sie die Arbeit der Heinrich-Barth-Gesellschaft unterstützen oder sich auch bei uns persönlich engagieren möchten, führt der Weg über eine Mitgliedschaft. Der Verein ist als gemeinnütz anerkannt; Mitgliedsbeiträge und Spenden sind daher steuerlich absetzbar.

Mitgliedsbeiträge:

Die Beiträge sind gestaffelt und betragen:
30 € Jahresbeitrag,
15 € ermäßigter Beitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende oder
45 € Familienbeitrag.

Eintritt in die Gesellschaft:

Die Eintrittserklärung bedarf der Schriftform; daher haben wir Ihnen eine entsprechende Rückantwort in Form einer pdf-Datei hinterlegt (133 kB), die Sie ausdrucken und an uns schicken können. Da die Heinrich-Barth-Gesellschaft in ihren Aktivitäten die Interessen ihrer Mitglieder berücksichtigt, bitten wir Sie, auf Ihrer Rückantwort auch Ihre speziellen Interessensgebiete anzukreuzen oder uns neue zu nennen.

Im Falle von Rückfragen...

können Sie auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen:

Prof. Dr. Klaus Schneider

Tel. 0221-221-31301 oder per eMail !

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen !

Heinrich-Barth-Gesellschaft e.V.

Satzung

§ 1
Name, Sitz und Zweck des Vereins

§ 1.1

Der Verein führt den Namen „Heinrich-Barth-Gesellschaft“ mit dem Zusatz „e.V.“ nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister.

§ 1.2

Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

§ 1.3

Ziel der Gesellschaft ist es, das Verständnis für die Leistungen und Werte afrikanischer Kultur, für das Wesen afrikanischer Lebensformen und die politisch-ökonomischen Probleme Afrikas zu mehren und die Kontinente einander näher zu bringen. Zu diesem Zweck unterstützt die Gesellschaft Institutionen und Einzelpersonen, die sich der Erfassung und Erhaltung afrikanischer Kultur, der Erforschung ihrer Geschichte und Umwelt sowie der Verbreitung gesicherter Erkenntnisse über Afrika widmen.

§ 1.4

Die Gesellschaft führt ein Archiv mit der Aufgabe, Objekte, Sammlungen und Schriften (im Original wie in Kopie), die (a) Heinrich Barth sowie (b) andere in Afrika tätige Personen und Institutionen betreffen, zum Verbleib oder zu treuen Händen zu übernehmen, zu bewahren, entsprechend den gegebenen Möglichkeiten zu pflegen und zu erweitern.

§ 1.5

Die Gesellschaft verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

§ 1.6

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Mitgliedschaft

§ 2.1

Mitglied der „Heinrich-Barth-Gesellschaft“ können sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen werden.

§ 2.2

Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Die neu aufgenommenen Mitglieder erhalten die Satzung der Gesellschaft und einen Mitgliedsausweis.

§ 2.3

Gegen eine Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller innerhalb eines Monats Einspruch erheben.

§ 2.4

Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 2.5

Die Mitglieder, die sich besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Präsidiums von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

§ 2.6

Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Tod,
- durch Austrittserklärung, wenn der Austritt sechs Monate vor Jahresende dem Präsidium schriftlich erklärt wird,
- durch Ausschluss aus einem wichtigen Grund.

§ 2.7

Scheidet ein Mitglied aus, so hat es keinen Anspruch auf Abfindung aus dem Vereinsvermögen.

§ 3
Aufgaben der Mitglieder

§ 3.1

Die Mitglieder sind gehalten, sich um die Verwirklichung der Ziele der „Heinrich-Barth-Gesellschaft“ zu bemühen und sind berechtigt, die Versammlungen der „Heinrich-Barth-Gesellschaft“ zu besuchen und ihre Einrichtungen zu benutzen.

§ 4
Organe der „Heinrich-Barth-Gesellschaft“

§ 4.1

Die Organe der „Heinrich-Barth-Gesellschaft“ sind
- das Präsidium mit den Aufgaben des Vorstandes,
- die Mitgliederversammlung,
- die Geschäftsführung.

§ 5
Präsidium

§ 5.1

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Für besondere Aufgaben kann ein weiteres Mitglied hinzugezogen werden.

§ 5.2

Das Präsidium wird jeweils für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

§ 5.3

Dem Präsidium obliegen die durch Gesetz oder Satzung gegebenen Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung.

§ 5.4

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident und sein Stellvertreter.

§ 6
Mitgliederversammlung

§ 6.1

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.

§ 6.2

Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Präsidium oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder einberufen.

§ 6.3

Die Mitgliederversammlung beschließt über
- Aktivitäten der Gesellschaft,
- die Genehmigung des Jahresetats,
- die Entlastung von Präsidium und Geschäftsführung,
- Satzungsänderungen,
- Auflösung der Gesellschaft.

§ 6.4

Jedes ordentliche, zahlende Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung, ebenso jedes Ehrenmitglied.

§ 6.5

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen und für die Auflösung der Gesellschaft sind Beschlüsse mit Dreiviertelmehrheit erforderlich.

§ 6.6

Über die Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 7
Geschäftsführung

Aufgaben, Umfang und Befugnisse der Geschäftsführung werden in einer besonderen Geschäftsordnung durch das Präsidium geregelt.

§ 8
Vereinsvermögen (mit Zusatz vom 19.1.1977)

§ 8.1

Etwaige Gewinne werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Gesellschaft darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch erhöhte Vergütung begünstigen.

§ 8.2

Bei Auflösung der Gesellschaft werden die Sammlungen auf Institutionen übertragen, deren Zweck dieser Gesellschaft möglichst nahe kommt und die als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Hierzu muss das Finanzamt im Übertragungsfall die Einwilligung erteilen.

§ 8.3

Das nach Abschluss der Auflösung verbleibende Vermögen wird gleichfalls auf Institutionen übertragen, deren Zweck dieser Gesellschaft möglichst nahe kommt und die als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Hierzu muss im Übertragungsfalle das Finanzamt seine Einwilligung erteilen.

Diese Satzung tritt am 1.9.1976 in Kraft (Änderungen und Zusätze vom 16.11.1988 – am 28.8.1989 i. Reg. eingetragen – und vom 24.11.2001 – am 20.08.2003 i. Reg. eingetragen).

gez. Unterschriften

Anschrift des Präsidiums:

c/o Prof. Dr. Klaus Schneider
Rautenstrauch-Joest-Museum - Kulturen der Welt
Leonhard-Tietz-Str. 10
50676 Köln
Tel.: 0221 – 221 – 31302
Fax: 0221 – 221 – 31333

Anschrift der Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle Heinrich-Barth-Gesellschaft
Jennerstr. 8
50823 Köln
Tel.: 0221 – 55 80 98
Fax: 0221 – 55 02 303